Montag, 2. Dezember 2013

Faxgeräte sind was feines



Vor allem, wenn sie einen ausführlichen Sendebericht drucken können.
Seit ich Unterlagen für das Jobcenter Faxe und zusätzlich mit einer Kopie des ausführlichen Sendeberichtes in den Briefkasten des Jobcenters werfe, gehen keine Unterlagen mehr verloren.

Da der ausführliche Sendebericht ja die erste gefaxte Seite mit beinhaltet, gilt er vor dem Sozialgericht als Zustellungsurkunde.   
Das Jobcenter kann nie mehr behaupten, dass eure Unterlagen nicht vollständig, oder gar nicht angekommen sind.

Wenn ihr einen Brief an das Jobcenter schickt, könnt ihr nicht beweisen, dass er angekommen ist.

Wenn ihr ein Einschreiben an das Jobcenter schickt, könnt ihr nicht beweisen , dass es angekommen ist.

Wenn ihr ein Einschreiben mit Rückschein an das Jobcenter schickt, könnt ihr nicht beweisen, dass es Vollständig angekommen ist.

Im Ausdruck des ausführlichen Sendeberichtes ist die erste Seite der Unterlagen mit enthalten, außerdem steht darin auch, wie viele Seiten ihr gefaxt habt und ob die Übertragung erfolgreich war.

Coole Sache.

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