Vor allem, wenn sie einen ausführlichen Sendebericht
drucken können.
Seit ich Unterlagen für das Jobcenter Faxe und zusätzlich
mit einer Kopie des ausführlichen Sendeberichtes in den Briefkasten des
Jobcenters werfe, gehen keine Unterlagen mehr verloren.
Da der ausführliche Sendebericht ja die erste gefaxte
Seite mit beinhaltet, gilt er vor dem Sozialgericht als Zustellungsurkunde.
Das Jobcenter kann nie mehr behaupten, dass
eure Unterlagen nicht vollständig, oder gar nicht angekommen sind.
Wenn ihr einen Brief an das Jobcenter schickt, könnt ihr
nicht beweisen, dass er angekommen ist.
Wenn ihr ein Einschreiben an das Jobcenter schickt, könnt
ihr nicht beweisen , dass es angekommen ist.
Wenn ihr ein Einschreiben mit Rückschein an das Jobcenter
schickt, könnt ihr nicht beweisen, dass es Vollständig angekommen ist.
Im Ausdruck des ausführlichen Sendeberichtes ist die
erste Seite der Unterlagen mit enthalten, außerdem steht darin auch, wie viele
Seiten ihr gefaxt habt und ob die Übertragung erfolgreich war.
Coole Sache.
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